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IMPRESSUM / RECHTLICHE HINWEISE / AGB


IMPRESSUM
HELLMUTH GMBH
Gravelottestraße 47
75173 Pforzheim / Deutschland

Telefon 0049 . (0) 72 31 . 92 23 7 - 0
Telefax 0049 . (0) 72 31 . 92 23 7 – 37

Email: info@hellmuth.de
Web: http://www.hellmuth.de/

Verantwortlich für den Inhalt:
Gert Hellmuth (Geschäftsführer)

Handelsregister-Nr: : HRB 505 532, Amtsgericht Mannheim
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 236 065 436

 

RECHTLICHE HINWEISE

Nachfolgend finden Sie rechtliche Hinweise zur Nutzung dieser Website:

> Schutz Ihrer Privatsphäre und persönlicher Daten
> Externe Links
> Haftungs- und Gewährleistungsausschluss
> Urheberrecht und Marken
> Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Schutz Ihrer Privatsphäre und persönlicher Daten

Hellmuth GmbH nimmt den Schutz personenbezogener Daten ernst. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten speichern und wie wir sie verwenden. Als privatrechtliches Unternehmen unterliegen wir den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden.

Im Normalfall können Sie unsere Internetseite unter www.hellmuth.de aufrufen, ohne irgendwelche Angaben über Ihre Person zu machen. In Einzelfällen benötigen wir jedoch Ihren Namen und Ihre Adresse. Wenn derartige persönliche Informationen notwendig sind, werden wir Sie hierauf im Voraus hinweisen. Es unterliegt Ihrer freien Entscheidung, ob Sie diese Daten eingeben.

Für die Teilnahme an unserem Informationsservice (Newsletter) benötigen wir nur Ihre eMail-Adresse. Sie haben jederzeit die Möglichkeit sich von dem Informationsservice abzumelden. Dies geschieht über ein entsprechendes Formular auf unserer Website.

Beteiligen Sie sich an einem Wettbewerb oder einer Sonderaktion, die auf unserer Website stattfindet, oder fordern Sie individuelle Informationen über unser Unternehmen, unsere Produkte und Dienstleistungen an, benötigen wir Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre eMail-Adresse. Dies ist erforderlich, um Sie gegebenenfalls benachrichtigen zu können.

Für statistische Zwecke protokollieren wir die Zugriffe auf unseren HTTP-Server wie allgemein üblich. Unsere Protokolle beinhalten jeweils Datum und Zeit, die Bezeichnung (URL) der von Ihnen angeforderten Seite und die Bezeichnung (IP-Nummer) des Rechners, von dem aus die Seite abgerufen wird. Es findet keine personenbezogene Verwertung statt. Die statistische Auswertung anonymisierter Datensätze bleibt vorbehalten.

Die auf der Website gesammelten Informationen werden nur dazu verwendet, um Informationsanforderungen und Bestellungen auszuführen und Ihnen verbesserte Produkte und Dienstleistungen anbieten zu können. Dies geschieht jedoch selbstverständlich unter strenger Wahrung der Vertraulichkeit Ihrer Daten. Die personenbezogenen Daten werden von [Hellmuth GmbH] nicht an Dritte weitergegeben.

Für Fragen, Anregungen oder Kommentare zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte per eMail an den Datenschutzbeauftragten der Hellmuth GmbH: info@hellmuth.de. Die schnelle Entwicklung des Internet macht von Zeit zu Zeit eine Anpassung unserer Datenschutzrichtlinien erforderlich. Wir werden diese Anpassungen auf dieser Seite veröffentlichen, so können Sie sich jederzeit an dieser Stelle über die Neuerungen informieren.


Externe Links

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Urheberrecht und Marken

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Hellmuth ist eine eingetragene Marke der Hellmuth GmbH. Andere erwähnte Produkt- und Firmennamen, sowie Abbildungen, Methoden, Geschmacks- und Gebrauchsmuster sind Marken, eingetragene Marken oder Patente der jeweiligen Eigentümer.



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) / STAND MÄRZ 2005

1. Allgemeines

1.1. Wir erbringen alle unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Einkaufs- und / oder Zahlungsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten der Geltung der Bedingungen des Kunden im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

1.2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von §§ 14 und 310 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch.

1.3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.


2. Preise, Edelmetallanlieferung, Zahlung, Übernahme des Beschaffungsrisikos und von Garantien

2.1. Die in unseren Angeboten enthaltenen Preise sind freibleibend ab Werk. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung, Zoll und Mehrwertsteuer nicht ein.

2.2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise ohne zusätzlichen Gewinn entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen
eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Übersteigt die Preiserhöhung den vereinbarten Preis um 20 %, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

2.3. Zahlungsbedingungen (jeweils ab Rechnungsdatum): 10 Tage 3 % Skonto – 30 Tage netto

2.4. Wenn wir bei Kauf- und Werklieferungsverträgen dem Kunden gestatten, nur den Façonpreis in Geld zu zahlen und im übrigen die Schuld durch Anlieferung einer entsprechenden Menge Edelmetall zu tilgen (sog. ”gespaltener Kaufpreis”),
hat die Edelmetallbeistellung Zug um Zug gegen Lieferung der Ware zu erfolgen.
Die Anlieferung des Edelmetalls erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Mit der Anlieferung geht das Edelmetall in unser Eigentum über. Es wird dem Kunden auf das Metallkonto gutgeschrieben. Skonto wird nicht gewährt.
Bei schuldhaft verspäteter Anlieferung ist der Kunde verpflichtet, uns einen etwaigen hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen, insbesondere eine etwaige Nachversteuerung durch die Finanzverwaltung, wenn diese das Facongeschäft
nicht als Werkleistung anerkennen sollte.

2.5. Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber entgegengenommen.

Wechselspesen sind vom Kunden zu tragen.

2.6. Die Übernahme des Beschaffungsrisikos auch bei Gattungsschulden sowie generell von Garantien im Sinne von § 443 BGB bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung.


3. Lieferung, Gefahrübergang, Lieferzeit und Lieferverzug

3.1. Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Kunden „ab Werk“. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bei der Versendung trägt der Kunde. Dies gilt auch bei der Versendung der Ware an einen vom Kunden bestimmten Empfänger sowie bei Frankolieferungen. Die Ware wird von uns gegen Transportschäden versichert.

Die Versicherung durch uns bedeutet nicht, dass wir die Gefahrtragung für den Transport übernehmen. Warenrücksendungen sind nur versichert, wenn der Kunde die gleiche Versendungsform verwendet, die wir bei der Zusendung gewählt hatten. Außerdem muss die Rücksendung zuvor mit uns abgesprochen werden. Der Kunde verpflichtet sich, bei Warenrücksendung die soeben genannten Regelungen zu beachten. Die Kosten der Transportversicherung trägt der Kunde. Für die Gefahrtragung und den Versicherungsschutz von Auswahlwaren gilt Abschnitt 4 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.2. Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

3.3. Folgende Ereignisse bewirken - soweit leistungshemmend - eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist: Umstände höherer Gewalt, die erst nach Vertragsabschluss eintreten oder uns bei Vertragsabschluss unverschuldet unbekannt sind; sonstige nach Vertragsabschluss eintretende außergewöhnliche, für uns nicht vorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse; nachträgliche Streiks und rechtmäßige Aussperrungen.

3.4. Geraten wir in Lieferverzug, so beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit unsere Haftung hinsichtlich Schadensersatz statt der Leistung auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens.

Hinsichtlich Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung beschränkt sich unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit - soweit keine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist - für jede vollendete Woche Verzug auf eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 1% , maximal jedoch 5% des Lieferwertes desjenigen Teils der Lieferung, der nicht vertragsgemäß
genutzt werden konnte. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines höheren Verzögerungsschadens vorbehalten. Dies setzt jedoch voraus, dass eine uns zuvor gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist.

3.5. Die Haftungsbegrenzung gemäss Ziffer 3.4. gilt nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde oder der Kunde aufgrund des von uns zu vertretenden Lieferverzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung entfallen ist.


4. Ergänzende Regelungen für Auswahlgeschäfte

4.1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Auswahlgeschäfte vorbehaltlich der in diesem Abschnitt enthaltenen Sonderregelungen. Für echte Kommissionsgeschäfte im Sinne des Handelsgesetzbuchs bedarf es hingegen
gesonderter Vereinbarungen.

4.2. Dem Kunden auf dessen Wunsch zur Auswahl überlassene Waren gelten als endgültig käuflich übernommen, wenn und soweit wir sie nicht innerhalb einer vereinbarten oder mangels Vereinbarung innerhalb der in den Begleitpapieren von uns angegebenen oder - bei zunächst unbefristeten Auswahlen - innerhalb einer nachträglich von uns gesetzten angemessenen Frist zurückerhalten.

4.3. Mit der Übergabe der Auswahlware an den Kunden bzw. bei Versendung an den Beförderer geht alle Gefahr, insbesondere die des unverschuldeten Untergangs und Abhandenkommens auf den Kunden über.

4.4. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Auswahlware ausreichend gegen Raub, Einbruchdiebstahl, räuberische Erpressung, Feuer- und Wasserschäden zu versichern und tritt seine Ansprüche gegenüber der Versicherung aus künftigen Schadensfällen im voraus sicherheitshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Ziff. 6.10 gilt entsprechend.

4.5. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung darf der Kunde unsere Auswahlwaren Dritten nicht in Kommission oder zur Auswahl überlassen.

4.6. Auswahlrücksendungen sind über uns nur versichert, wenn der Kunde die Ware vor Ablauf der Auswahlfrist an uns zurückschickt und hierbei die gleiche Versendungsform einhält, die wir für die Zusendung gewählt hatten. Der Kunde verpflichtet sich zur Beachtung dieser Regelung und kommt bei Verstoß hiergegen für den entstehenden Schaden auf.


5. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

5.1. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung uns gegenüber schriftlich zu rügen. Erkennbare Mängel sind uns hierbei spätestens innerhalb einer Woche nach Ablieferung der Ware am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen. Auf die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB wird ausdrücklich verwiesen.

5.2. Die in § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB bezeichneten Mängelansprüche (auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen) verjähren in einem Jahr, soweit das Gesetz beim Unternehmerrückgriff und bei Arglist nicht längere Fristen vorschreibt. Für Minderung und Rücktritt als nicht der Verjährung unterliegende Gestaltungsrechte bleibt es bei der gesetzlichen Regelung (§ 438 Abs. IV und V BGB).

5.3. Bei begründeter Mängelrüge sind wir im Wege der Nacherfüllung - nach unserer Wahl - zur Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Verweigern wir beide Arten der Nacherfüllung, schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu (Minderung des Preises oder Rücktritt vom Vertrag). Für Schadensersatzansprüche gilt die gesetzliche Regelung.


6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührender - auch künftiger - Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte von uns erbrachte Warenlieferungen beglichen ist. Bei laufender Rechnung gilt unser nach vorstehender Bestimmung ausbedungenes Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.

6.2. Wenn wir im Interesse des Kunden als Aussteller eines Umkehr- bzw. Akzeptantenwechsels eine wechselmäßige Haftung eingehen, erlöschen unsere Rechte aus Eigentumsvorbehalt erst, wenn unsere Inanspruchnahme aus dem Wechsel endgültig ausgeschlossen ist.

6.3. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändung oder Sicherungsübereignung
der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.

6.4. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber in Höhe unseres Rechnungspreises einschließlich Mehrwertsteuer sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung so lange treuhänderisch für uns einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und vom Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Dies gilt auch bei Zahlungseinstellung sowie Beantragung eines Insolvenzverfahrens. Der Kunde hat uns dann auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen.

Nimmt der Kunde seine Forderung aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo sowie auf einen bei Beendigung des Kontokorrentverhältnisses etwa bestehenden Überschuss (kausaler Schlusssaldo) im voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer weiterveräußerten Ware sicherheitshalber an uns ab.

6.5. Verarbeitungsklausel

6.5.1. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr be- oder verarbeiten. Be- oder Verarbeitung erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. An einer durch
Be- oder Verarbeitung entstehenden neuen Sache erwerben wir ohne weiteres das Eigentum. Wenn unsere Vorbehaltsware zusammen mit anderer, nicht uns gehörender Ware verarbeitet wird, erlangen wir das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zum Wert der anderen mitverarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für den Wert massgeblich ist jeweils der Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer.

Wird eine von uns gelieferte Sache durch Verbindung wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache als Hauptsache, so besteht darüber Einigkeit, dass auf uns das Miteigentum an der Hauptsache im Verhältnis des Wertes unserer
Sache (Faktura-Endbetrag einschließl. Mehrwertsteuer) zum Wert der Hauptsache (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zum Zeitpunkt der Verbindung übergeht. Unser Miteigentum wird von unserem Kunden
kostenlos mit verkehrsüblicher Sorgfalt für uns verwahrt.

6.5.2. Falls unsere Vorbehaltsware nach Verarbeitung auf Kredit weiterveräußert werden sollte, tritt der Kunde seinen Kaufpreisanspruch (oder Vergütungsanspruch) in Höhe unseres Fakturenwertes einschließl. Mehrwertsteuer bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wurde unsere Vorbehaltsware zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden
Waren verarbeitet, wird der Kaufpreisanspruch (oder Vergütungsanspruch) nur in Höhe des Fakturenwertes unserer mitverarbeiteten Ware im voraus an uns abgetreten. - Erlangen wir kraft Gesetzes oder kraft unserer Geschäftsbedingungen bei Verbindung von uns gelieferter Sachen mit anderen Sachen Miteigentum, so tritt der Kunde für den Fall der Weiterveräußerung der miteinander verbundenen Sachen seinen Kaufpreisanspruch (oder
Vergütungsanspruch) in Höhe des Wertes unserer mitverbundenen Sache gemäss unserer Faktura im voraus an uns ab. Im übrigen gilt für Abtretung und Einziehung jeweils Ziff. 6.4 entsprechend.

6.6. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberischer Erpressung, Feuer und Wasserschaden zu versichern. Der Kunde tritt alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehaltsware schon jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

6.7. Zugriffen Dritter (z. B. Pfändungen oder Beschlagnahme) auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die an uns abgetretenen Forderungen hat der Kunde unverzüglich unter Hinweis auf unsere Rechte zu widersprechen. Ferner hat er uns sofort von diesen Zugriffen schriftlich unter Überlassung der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen (z. B. Abschrift des Pfändungsprotokolls) zu unterrichten.

6.8. Der Kunde verpflichtet sich dazu, unsere Originaletiketten bis zum Weiterverkauf an der Ware zu belassen oder bei Verwendung eigener Etiketten durch geeignete Kennzeichnung die Ware als aus unseren Lieferungen stammend auszuweisen. Für von uns gelieferte Steine, seit deren Lieferung der Schuldsaldo vom Abnehmer noch nicht völlig ausgeglichen worden ist und an der daher zu unseren Gunsten noch Rechte aus erweitertem (Saldo-) Eigentumsvorbehalt bestehen, gilt:

Bis zum Weiterverkauf oder zur Verarbeitung darf diese Ware nicht mit solcher des Abnehmers oder anderer Lieferanten vermischt werden. Sie ist separat zu lagern. Ihre Verpackung muss unseren Namen tragen.

6.9. Bei Zahlungsverzug und sonstigem vertragswidrigen Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.

Der Eigentumsvorbehalt berechtigt uns, bei Ausbleiben der vereinbarten Zahlung ohne vorherige Fristsetzung die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

6.10. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar.


7. Unsicherheitseinrede - Gutschriftserteilung

7.1. Sind wir aus einem gegenseitigen Vertrag zur Vorleistung verpflichtet, können wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Vertragsabschluss erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird.

Wir können dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher dieser Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Fristablauf sind wir zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.

Soweit wir unsere Leistung schon erbracht haben, können wir daraus resultierende noch nicht fällige Forderungen einschließlich
solcher, für die Wechsel oder Schecks hingegeben wurden, mit sofortiger Wirkung fällig stellen. Stattdessen sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Das Recht zur vorzeitigen Fälligstellung von Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis steht uns ferner schon dann zu, wenn der Kunde mit mindestens 25% seiner uns gegenüber bestehenden Gesamtverbindlichkeiten (einredefreie
Hauptforderungen) länger als 6 Wochen in Zahlungsverzug geraten ist.

7.2. Bei endgültigen Warenrücknahmen wegen Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz des Kunden erfolgt Gutschrift. Hierbei behalten wir uns folgende Abschläge vor:

- 10 % pauschal wegen dem äußeren Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Rückgabe (z. B. wegen Kosten gegebenenfalls erforderlicher Auffrischungsarbeiten; wegen Neuetikettierungskosten bei vom Kunden entfernten oder während der Lagerzeit beschädigten und unansehnlich gewordenen Originaletiketten) sowie wegen einer in der Zeit zwischen Lieferung und Rücknahme eingetretenen Wertminderung infolge modischer Überalterung oder technischer Weiterentwicklung;

- 5 % pauschal für die uns entstandenen Verkaufskosten (Außendienst);

- wegen einem im Vergleich zum Rechnungstag gesunkenen Edelmetallkurs. Maßgeblich ist der Kurs des Tages, an dem die Vorbehaltsware wieder in unseren Besitz gelangt.

Bei pauschalen Abschlägen bleibt uns der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Abschlag nicht oder nur in wesentlich geringerem Umfang berechtigt ist.


8. Urheberschutz

Unsere Entwürfe, Muster, Modelle und dergl. gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen vom Kunden, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt, noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet
werden.

Jeder schuldhafte Verstoß hiergegen macht den Käufer schadenersatzpflichtig.


9. Datenverarbeitung

Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden betreffenden Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten bzw. verarbeiten zu lassen.


10. Rücktrittsrecht des Kunden

Eine Pflichtverletzung durch uns berechtigt den Kunden nur dann zum Rücktritt, wenn wir diese zu vertreten haben. Hiervon ausgenommen ist das Rücktrittsrecht beim Vorliegen eines Mangels.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Recht, innergemeinschaftlicher Erwerb

11.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile ausschließlich unser Geschäftssitz.

11.2. Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, bei kaufmännischen Kunden für beide Teile unser
Geschäftssitz oder nach unserer Wahl auch der Sitz des Kunden. Die Wahlgerichtsstandsvereinbarung gilt auch gegenüber Kunden, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben.

11.3. Abnehmer aus EU-Mitgliedsstaaten sind uns bei innergemeinschaftlichem Erwerb zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der uns möglicherweise entsteht.

- aufgrund von Steuervergehen des Kunden selbst

- aufgrund falscher oder unterlassener Auskünfte des Kunden über seine für die Besteuerung maßgeblichen Verhältnisse (z. B. hinsichtlich der Erwerbsschwelle“ oder Angabe falscher Identifikationsnummer).

11.4. Das Vertragsverhältnis unterliegt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht.    


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